|
News.
07-10-2010
Änderung des Waffengesetzes in Dänmark.
Dänmark: Mit dem Messer in der Hand......
Dänmark hat seinen Waffengesetz geändert - Verstösse werden mit empfindlichen
Geldstraffen geahndet, und wir Meeresangler können unversehens
Opfer der neuen Vorschriften werden! An allen öffentlich zugänglichen
Orten Dänmarks ist es verboten, ein Messer oder einen Dolch zu tragen oder zu besitzen.
So sieht es Paragraph 4 des dänischen Waffengesetzes dem 23 Juni 2009 vor.
Angler dürfen Messer mit sich fürhren, jedoch nur, wenn sie auf Weg zum Angeln sind, dabei und auf dem Rückweg.
Diese Regelung gilt für alle Messer ab einer Klingenlänge von 7 cm.
Alle Messer, die einhändig geöffnet werden können , sind ohne Ausnahme verboten.
Auch das Mitführen eines Fishtöters (Priest) ist in Dänmark illegal - es sei denn, man ist beim Angeln.
Führen Sie Ihr Messer nur dan mit nach Dänmark, wenn Sie auf denn Hin- und Rückweg zum/von Angeln sind.
Beim Transport das Messer in den Kofferraum legen.
Tragen Sie das Messer beim Angeln nicht am Gürtel, sondern im Angelkoffer o.ä.
|